Möchte auch dein Verein Ehrungen für verdiente Mitglieder durchführen?
Hier ist die Ehrungsrichtline des Bezirk Hellweg:
Ehrungsrichtline des Schützenbezirks Hellweg
im Westfälischen Schützenbund von 1861 e.V.
Um Schützenschwestern und Schützenbrüdern für ihren ehrenamtlichen Einsatz im Schützenwesen danken
und ehren zu können hat der Schützenbezirk Hellweg im WSB Auszeichnungen geschaffen die nach der
folgenden Richtlinie beantragt und verliehen werden können.
Die Auszeichnungen müssen schriftlich per Antragsformular bis zum 31. Juli des Jahres beim
Bezirksvorsitzenden/ bei der Bezirksvorsitzenden beantragt werden. Die Verleihung der Auszeichnungen
findet i. d. R. auf der alljährlichen Bezirksdelegiertenversammlung statt. Nähere Einzelheiten sind
bei der Beschreibung der Auszeichnung aufgeführt.
Die Kosten der Auszeichnung von z.Zt. 15,- € werden vom Antragssteller erhoben.
Als Auszeichnung gibt es im Schützenbezirk Hellweg
a) die Verdienstnadel in Bronze
b) die Ehrennadel in Silber
c) das Ehrenzeichen in Gold
d) die Ernennung zum Ehrenmitglied
e) die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Zur Auszeichnung gehört die o. b. Nadel und eine entspr. Urkunde des Schützenbezirkes Hellweg.
Die Ehrungen können nur nacheinander und nur in der angegebenen Reihenfolge verliehen werden.
Die Auszeichnungen können nur in einem Abstand von mind. 5 Jahren verliehen werden. Ausgenommen
davon ist die Ernennung zum Ehrenmitglied bzw. Ehrenvorsitzenden.
Voraussetzung für eine Ehrung des Schützenbezirkes Hellweg sollte der Besitz der Ehrennadel des
WSB sein. Mit einer Ehrung ist nicht der Anspruch auf eine weitere Ehrung verbunden.
Über die Verleihung der Auszeichnungen entscheidet ein Ehrenrat. Dieser besteht aus dem/der
1. und 2. Bezirksvorsitzendem/n und einem vom Gesamtvorstand gewähltem Ehrenmitglied bzw.
dem/der Ehrenvorsitzenden
a) Die Verdienstnadel in Bronze
Die Verdienstnadel in Bronze soll der Schützenschwestern bzw. dem Schützenbruder verliehen werden,
welche/r sich in besonderer Weise mind. 5 Jahre lang z. B. als Sport- und/oder Jugendleiter
und/oder bei Wettkämpfen, Meisterschaften und anderen Veranstaltungen für den Bezirk Hellweg verdient
gemacht haben, sich im Traditionsbereich und/oder sonst wie besonders eingesetzt haben. Sie/Er muss
nicht einem Gremium im Bezirkes Hellweg angehören oder angehört haben.
Pro Jahr werden vom Schützenbezirk Hellweg max. 5 Verdienstnadeln in Bronze verliehen. Vorschlagsrecht
haben die Vorsitzenden der dem Schützenbezirk Hellweg angehörenden Vereine und Kreise sowie die
Mitglieder des Bezirksvorstandes. Anträge werden über die Kreisvorsitzenden an den Schützenbezirk
Hellweg gestellt. Es gilt das Datum des Antragseinganges.
b) Die Ehrennadel in Silber
Die Ehrennadel in Silber soll der Schützenschwester bzw. dem Schützenbruder verliehen werden, welche/r
sich in herausragender Weisen mind. 10 Jahre lang z. B. als Sport- und/oder Jugendleiter und/oder bei
Wettkämpfen, Meisterschaften und anderen Veranstaltungen, im Traditionsbereich und/oder sich sonst wie
besonders eingesetzt haben bzw. sich um den Bezirk Hellweg verdient gemacht haben.
Sie/Er sollte einem Gremium im Bezirkes Hellweg angehören oder angehört haben.
Pro Jahr werden vom Schützenbezirk Hellweg max. 2 Ehrennadeln in Silber verliehen. Vorschlagsrecht
haben die Mitglieder des Bezirksvorstandes sowie die Kreisvorsitzenden im Bezirk Hellweg. Es gilt
das Datum des Antragseinganges.
c) Das Ehrenzeichen in Gold
Das Ehrenzeichen in Gold soll der Schützenschwester bzw. dem Schützenbruder verliehen werden, welche/r
sich in außergewöhnlicher Weise mind. 15 Jahre lang z. B. als Sport- und/oder Jugendleiter und/oder bei
Wettkämpfen, Meisterschaften, im Traditionsbereich und anderen Veranstaltungen für den Bezirk Hellweg
verdient gemacht haben. Sie/Er sollte einem Gremium im Bezirkes Hellweg angehören oder angehört haben.
Pro Jahr wird vom Schützenbezirk Hellweg max. 1 Ehrenzeichen in Gold verliehen. Vorschlagsrecht haben
die Mitglieder des Bezirksvorstandes im Bezirk Hellweg. Es gilt das Datum des Antragseinganges.
d) Die Ernennung zum Ehrenmitglied
Zum Ehrenmitglied im Schützenbezirk Hellweg können nur Schützenschwestern bzw. Schützenbrüder ernannt
werden, welche sich über einen langen Zeitraum in herausragender Weise in einem Gremium des
Schützenbezirkes Hellweg um die Schützensache verdient gemacht haben.
Sie müssen diesem Gremium des Schützenbezirkes Hellweg mind. Für 15 Jahre angehören oder angehört haben.
Das Vorschlagsrecht hat der geschäftsführende Vorstand sowie die/der 1. Sportleiter/in und die/der
1. Jugendleiter/in des Schützenbezirkes Hellweg. Die Gründe für die Ernennung zum Ehrenmitglied müssen
im Antrag ausführlich dargestellt werden.
e) Die Ernennung zum/zur Ehrenvorsitzenden
Zum/Zur Ehrenvorsitzenden können nur ehemalige Vorsitzende des Schützenbezirkes Hellweg ernannt werden.
Sie/Er muss Außergewöhnliches für das Schützenwesen im Schützenbezirk Hellweg geleistet haben.
als Vorschlagsrecht hat der geschäftsführende Vorstand des Schützenbezirks Hellweg. Die Ernennung ist
verbunden mit einer besonderen Ehrennadel in Gold sowie mit einer entspr. Urkunde.
Die Ehrungsrichtlinie wurden beschlossen auf der Sitzung des Gesamtvorstandes des Schützenbezirkes Hellweg.
Schützenbezirk Hellweg im Westfälischen Schützenbund von 1861
Hamm – Rhynern, 23. Mai 2018
gez. Arnold Kottenstedde
1. Vorsitzender
Der entsprechende Ehrungsantrag ist ausgefüllt an die/den aktuellen
Bezirksvorsitzende(n) per eMail zu versenden. Danke.
Ehrungsrichtlinie (Stand 2018) | |
Ehrungsantrag (Stand 2024) | |
Ehrungsantrag Muster (Stand 2024) |